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Alt 03.02.2010, 16:23 Nach oben    #1
Jann Hendrik Bekaan
 
Benutzerbild von Jann Hendrik
 
Registriert seit: 02.12.2004
Ort: Wildeshausen
Beiträge: 3.198
Standard Neues aus dem Hamburger Landgericht

golem.de berichtet

Wahrscheinlich hätte in keinem anderem Landgericht ein solches Urteil gefällt werden können?!
Ich weiß es nicht - aber ich denke es spricht wieder einmal für eine Haltung zum Internet, die der Realität nicht nahe ist.

Beschlossen wurde, dass Abmahnungen per Mail zulässig sind und auch dann als zugestellt gelten, wenn sie durch einen SPAM-Filter oder eine firewall gar nicht den Empfänger erreicht hat.

Das dürfte für den einen oder anderen in der Zukunft unangenehm werden!
Jann Hendrik ist offline  
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Alt 03.02.2010, 17:29 Nach oben    #2
Johannes Schlichenmaier
 
Benutzerbild von Jojo
 
Registriert seit: 26.08.2005
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 485
Standard

Fail! Kopf -> Tisch!

Hier das Urteil nochmal in kurz und in lang.

Da beweist mal wieder jemand, dass er von Komputern gar keine Ahnung hat!
Die Begründung
Zitat:
Das Risiko, dass eine abgesandte Email die Antragsgegnerin nicht erreicht, hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Ist absolut nichtig. Das hieße, dass jeder von uns einen Sniffer installieren musst und jedem Abend im Bett die Logs durchgehen, um zu sehen, was der Rechner empfangen hat.
Man kann nicht von jedem Verlangen, dass er ganz genau weiß, was sein Betriebssystem und seine Programme da veranstalten, vor allem bei Closed-Source wie Windows...

Btw: Gilt die Mail auch in meinem Einflussbereich, wenn sie von ner gelisteten IP kommt und Spamassassin sie auf meinem Server einfach blockt?

Den Spamordner durchzugucken ist ebenfalls knülle! Da bräuchte ich denselben auch nicht...
Jojo ist offline  
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Alt 03.02.2010, 17:32 Nach oben    #3
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2005
Beiträge: 696
Standard

In meinen Augen genau der selbe Schwachsinn wie:
Urteil: Störerhaftung bei Familiennutzung von Internetzugang - Golem.de

Im Namen des Volkes ... nein leider nicht.
Befangene Richter würde wohl eher zutreffen, jedenfalls nur so kann ich mir manche Urteile erklären. Aber was solls, mit dem aktuellen Urteil (Az.: 312 O 142/09) können Anwälte lästige Portokosten auch noch sparen und Abmahnungen können gleich via E-Mail Management Software (z.B. OpenEMM) im Rudel versandt werden. Ne ich muss mich zurückhalten hier ...

[Update]

Ne aber ein Punkt muss ich noch loswerden:

Zitat:
Im Zeitalter des Internets bietet es sich an, eine Abmahnung auch per E-Mail zu verschicken.
Ok, die nächste Zeugenaussage vor Gericht können wir uns sparen, es reicht wenn die Aussage dann als E-Mail versendet wird.

Geändert von CIX88 (03.02.2010 um 17:36 Uhr)
CIX88 ist offline  
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Alt 03.02.2010, 20:27 Nach oben    #4
Johannes Müller
 
Benutzerbild von $traight-$hoota
 
Registriert seit: 15.09.2005
Ort: Königreich Flieden
Beiträge: 693
Standard

Zitat:
Zitat von Jojo Beitrag anzeigen
Btw: Gilt die Mail auch in meinem Einflussbereich, wenn sie von ner gelisteten IP kommt und Spamassassin sie auf meinem Server einfach blockt?
Jap. Was is, wenn ich überhaupt keinen Zugriff auf Firewall oder Spamschutz habe? Oder wenn die E-Mail irgendwo verloren geht bzw. geblockt wird? Muss ich dann nachweisen, dass sie bei meinem Mailserver nie angekommen ist??

Zitat:
Ok, die nächste Zeugenaussage vor Gericht können wir uns sparen, es reicht wenn die Aussage dann als E-Mail versendet wird.
Naja, das ist sicher noch mal was anderes; und E-Mails können denke ich schon in vielen Fällen als gültiges Rechtdokument verwendet werden, aber eben bei solchen Abmahnungsgeschichten kann eine Gültigkeit nur bestehen, wenn sichergestellt ist, dass der Empfänger die Nachricht tatsächlich erhalten hat. Bzw. alle zumutbaren Voraussetzungen dafür erfüllt sind... wenn jemand einfach keine E-Mails mehr abruft, den Briefkasten direkt in den Papierkorb entleert und das Fax abgestöpselt hat, kann man natürlich auch nix mehr machen
$traight-$hoota ist offline  
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Alt 04.02.2010, 10:10 Nach oben    #5
Ben
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Ben
 
Registriert seit: 02.12.2004
Ort: Koblenz
Beiträge: 4.794
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Bald ist es so, dass es ausreicht, dass die abmahnwillige Partei daran denkt eine Abmahnung zu versenden. Diese gilt dann als eingegangen. lol .. VOLLTROTTEL!
Ben ist offline  
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Alt 04.02.2010, 16:35 Nach oben    #6
Jonas
 
Benutzerbild von Artemis
 
Registriert seit: 03.06.2006
Beiträge: 331
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Du hast die Button vergessen, die automatisch in alle Webseiten eingebettet werden, mit denen man Verstöße melden kann. Direkt neben den Button für eine Meldung, dass die Seite ein Stopp-Schild braucht.
Artemis ist offline  
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Alt 12.02.2010, 22:50 Nach oben    #7
Verplanter Benutzer
 
Registriert seit: 14.12.2004
Beiträge: 242
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OMG *rolleyes
DasMööp ist offline  
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