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Thema: Neues aus dem Hamburger Landgericht

  1. #1
    Projektleiter Avatar von Jann Hendrik
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    Standard Neues aus dem Hamburger Landgericht

    golem.de berichtet

    Wahrscheinlich hätte in keinem anderem Landgericht ein solches Urteil gefällt werden können?!
    Ich weiß es nicht - aber ich denke es spricht wieder einmal für eine Haltung zum Internet, die der Realität nicht nahe ist.

    Beschlossen wurde, dass Abmahnungen per Mail zulässig sind und auch dann als zugestellt gelten, wenn sie durch einen SPAM-Filter oder eine firewall gar nicht den Empfänger erreicht hat.

    Das dürfte für den einen oder anderen in der Zukunft unangenehm werden!

  2. #2
    Irgendwas mit e Avatar von Jojo
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    Standard

    Fail! Kopf -> Tisch!

    Hier das Urteil nochmal in kurz und in lang.

    Da beweist mal wieder jemand, dass er von Komputern gar keine Ahnung hat!
    Die Begründung
    Das Risiko, dass eine abgesandte Email die Antragsgegnerin nicht erreicht, hat die Antragsgegnerin zu tragen.
    Ist absolut nichtig. Das hieße, dass jeder von uns einen Sniffer installieren musst und jedem Abend im Bett die Logs durchgehen, um zu sehen, was der Rechner empfangen hat.
    Man kann nicht von jedem Verlangen, dass er ganz genau weiß, was sein Betriebssystem und seine Programme da veranstalten, vor allem bei Closed-Source wie Windows...

    Btw: Gilt die Mail auch in meinem Einflussbereich, wenn sie von ner gelisteten IP kommt und Spamassassin sie auf meinem Server einfach blockt?

    Den Spamordner durchzugucken ist ebenfalls knülle! Da bräuchte ich denselben auch nicht...

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von CIX88
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    Standard

    In meinen Augen genau der selbe Schwachsinn wie:
    Urteil: Störerhaftung bei Familiennutzung von Internetzugang - Golem.de

    Im Namen des Volkes ... nein leider nicht.
    Befangene Richter würde wohl eher zutreffen, jedenfalls nur so kann ich mir manche Urteile erklären. Aber was solls, mit dem aktuellen Urteil (Az.: 312 O 142/09) können Anwälte lästige Portokosten auch noch sparen und Abmahnungen können gleich via E-Mail Management Software (z.B. OpenEMM) im Rudel versandt werden. Ne ich muss mich zurückhalten hier ...

    [Update]

    Ne aber ein Punkt muss ich noch loswerden:

    Im Zeitalter des Internets bietet es sich an, eine Abmahnung auch per E-Mail zu verschicken.
    Ok, die nächste Zeugenaussage vor Gericht können wir uns sparen, es reicht wenn die Aussage dann als E-Mail versendet wird.
    Geändert von CIX88 (03.02.2010 um 17:36 Uhr)

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von $traight-$hoota
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    Standard

    Zitat Zitat von Jojo Beitrag anzeigen
    Btw: Gilt die Mail auch in meinem Einflussbereich, wenn sie von ner gelisteten IP kommt und Spamassassin sie auf meinem Server einfach blockt?
    Jap. Was is, wenn ich überhaupt keinen Zugriff auf Firewall oder Spamschutz habe? Oder wenn die E-Mail irgendwo verloren geht bzw. geblockt wird? Muss ich dann nachweisen, dass sie bei meinem Mailserver nie angekommen ist??

    Ok, die nächste Zeugenaussage vor Gericht können wir uns sparen, es reicht wenn die Aussage dann als E-Mail versendet wird.
    Naja, das ist sicher noch mal was anderes; und E-Mails können denke ich schon in vielen Fällen als gültiges Rechtdokument verwendet werden, aber eben bei solchen Abmahnungsgeschichten kann eine Gültigkeit nur bestehen, wenn sichergestellt ist, dass der Empfänger die Nachricht tatsächlich erhalten hat. Bzw. alle zumutbaren Voraussetzungen dafür erfüllt sind... wenn jemand einfach keine E-Mails mehr abruft, den Briefkasten direkt in den Papierkorb entleert und das Fax abgestöpselt hat, kann man natürlich auch nix mehr machen

  5. #5
    Ben
    Ben ist offline
    Erfahrener Benutzer Avatar von Ben
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    Standard

    Bald ist es so, dass es ausreicht, dass die abmahnwillige Partei daran denkt eine Abmahnung zu versenden. Diese gilt dann als eingegangen. lol .. VOLLTROTTEL!

  6. #6
    Semantic Web Fanatic Avatar von Artemis
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    Standard

    Du hast die Button vergessen, die automatisch in alle Webseiten eingebettet werden, mit denen man Verstöße melden kann. Direkt neben den Button für eine Meldung, dass die Seite ein Stopp-Schild braucht.

  7. #7
    Verplanter Benutzer
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    Standard

    OMG *rolleyes

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