golem.de berichtet
Wahrscheinlich hätte in keinem anderem Landgericht ein solches Urteil gefällt werden können?!
Ich weiß es nicht - aber ich denke es spricht wieder einmal für eine Haltung zum Internet, die der Realität nicht nahe ist.
Beschlossen wurde, dass Abmahnungen per Mail zulässig sind und auch dann als zugestellt gelten, wenn sie durch einen SPAM-Filter oder eine firewall gar nicht den Empfänger erreicht hat.
Das dürfte für den einen oder anderen in der Zukunft unangenehm werden!

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