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Alt 12.05.2009, 11:27 Nach oben    #1
fka Gottzilla
 
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Standard Anforderungen an gewerbliche Website

Hi-Ho,

was muss denn alles so auf einer gewerblichen Website stehen? Kennt sich damit jemand aus?

Danke!
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Alt 12.05.2009, 11:49 Nach oben    #2
Martin Eisengardt
 
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Ganz wichtig: Ein Impressum. Das einfachste ist das Nutzen eines professionellen Impressum-Generators. Es gibt im Netz einige kostenlose, einfach mal googlen. Am besten auch ein paar durchprobieren und schauen, was die dir rausgenerieren.

Wichtig sind Kontaktdaten, Steuernummer (ich empfehle das Beantragen einer anonymen Umsatzsteuernummer). Es muss im Impressum klar ersichtlich sein, wer hinter der Seite steckt und wie man ihn erreichen kann. Daneben alle zusätzlichen Infos, die du hast (z.B. Handelsregister-Nummer der Eintragung).

Und einige Standardtexte. Vor allem solltest du dich, wenn du Foren betreibst oder Links auf externe Seiten führst oder auch kommentierbare Elemente (beispielsweise eienn Shop mit User-Bewertungen) sehr klar von selbigen distanzieren. Es sollte sehr deutlich werden, welche Inhalte von dir persönlich gepflegt werden und für welche du nicht verantwortlich bist.

Je nach Gewerbe brauchst du auch AGB, wenn du beispielsweise Dienstleistungen anbietest oder mit irgendwelche Verträge abschließt. Und: Datenschutzbestimmungen nicht vergessen.

Das wäre so die wichtigsten Punkte, auf die Abmahnanwälte gerne anspringen.
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Seit Jahren Mitglied und Entwickler in einem der wohl größten Java-Projekte der Welt: http://weblogs.java.net/blog/hansmul...e_desktop.html
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Alt 12.05.2009, 13:35 Nach oben    #3
fka Gottzilla
 
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Registriert seit: 02.02.2005
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Ui, danke für die ausführliche Antwort.

Wann brauche ich denn eine AGB? Ich vertreibe nichts direkt, sondern biete lediglich die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme. Der eigentliche (Dienstleistungs-) Vertrag wird dann persönlich oder via Telefon/E-Mail abgewickelt.

Danke!
The_S ist offline  
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Alt 12.05.2009, 13:59 Nach oben    #4
Martin Eisengardt
 
Registriert seit: 30.03.2006
Ort: Pfinztal
Beiträge: 396
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Wenn es ein reines Kontaktformular ist, brauchst du freilich keine AGB. Empfelenswert sind sie bei kommerziellen Seiten immer, da du die Dienstleistung ja bewirbst und dann damit auch irgendwann Verträge abschließt, bei denen du bequem auf die AGB verweisen könntest. AGB können wichtig sein, wenn du Verträge abschließt. Wenn du Online die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses anbietest (beispielsweise beim Online-Shop einen Kaufvertrag), sind AGB mehr oder minder Pflicht.
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Alt 12.05.2009, 21:49 Nach oben    #5
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2005
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Das mit AGB ist so eine Sache. Der Kunde muss ja in irgend einer Form die AGB nachlesen können, oder wird die per Telefon vorgelesen? Sicher nicht => also AGB mit auf die Website. Und wenn E-Mails versendet werden, sollte hier auch mind. der Link zu AGB enthalten sein.

Alles andere wäre jetzt eine Rätzelstunde, da letztlich das Gewerbe nicht bekannt ist.

Was soll eine anonyme Umsatzsteuernummer sein?
Ich habe eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die ist nicht dazu gedacht um anonym zu bleiben ... verstehe ich jetzt nicht.
CIX88 ist offline  
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Alt 13.05.2009, 08:14 Nach oben    #6
fka Gottzilla
 
Benutzerbild von The_S
 
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OK, danke für eure Antworten.

Ich verweise in meinen Verträgen eigentlich auf keine AGB (zumindest noch nicht, das Gewerbe ist noch nicht so alt), da ich für große Firmen Aufträge annehme und die mir immer ihre eigenen Verträge vorlegen ;) .

Vertragsabschluss erfolgt wie gesagt nicht über die Website direkt. Sie dient nur als "Mittler".
The_S ist offline  
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Alt 13.05.2009, 09:20 Nach oben    #7
Bastian Fenske
 
Registriert seit: 04.01.2006
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Zitat:
Zitat von mepeisen Beitrag anzeigen
Wenn du Online die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses anbietest (beispielsweise beim Online-Shop einen Kaufvertrag), sind AGB mehr oder minder Pflicht.
Nein, es gibt keine Vorschrift, AGB zu formulieren oder Bestandteile der Verträge mit Deinen Kunden irgendwie auszulagern.

Und es gibt auch keine anonymen Umsatzsteuer-IDs.

Einige Fragen, die Du Deinem Anwalt (oder google) stellen solltest:

- Welche Informationen muss, welche sollte ich ins Impressum aufnehmen (über die Telefonnummer gibt es z.B. widersprüchliche Urteile)?

- Wie muss das Impressum auf meiner Website erreichbar sein?

- Wann brauche ich eine Datenschutzbestimmung?

- Wie muss diese erreichbar sein?

- Welche Informationen muss ich in E-Mails angeben?

- Was ist ein Fernabsatzvertrag und was für ein Widerrufsrecht hat mein Vertragspartner, wie kann ich das mitgestalten?

- Wie muss ich Preise auf einer Website auszeichnen?

Bastian
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www.bastian-fenske.de
Basti ist offline  
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Alt 13.05.2009, 14:43 Nach oben    #8
fka Gottzilla
 
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Auch dir herzlichen Dank für deine Antwort. Da kommt wohl noch einiges an Arbeit auf mich zu .
The_S ist offline  
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Alt 13.05.2009, 17:58 Nach oben    #9
Martin Eisengardt
 
Registriert seit: 30.03.2006
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Basti hat einiges klargestellt. Natürlich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, AGBs zu haben. Davon abgesehen, dass es einige formale Kriterien gibt, die Abmahnanwälten dazu dienen, Kasse bei unbedarften Webseitenbetreibern zu machen.
Wenn es keine AGB gibt bzw. keine weiter erläuterten Vertragsbestandteile gelten immer die jewiligen gesetzlichen Vorschriften. Ich sprach von einer Empfehlung und von der Einfachheit, dann bei Vertragsabschlüssen auf jeweilige online verfügbare AGB zu verweisen. Sprich: AGBs sind in erster Linie dein persönlicher Schutz und sind quasi dein Mittel, ein standardisiertes Vertragswerk zu ergänzen.
Wenn du jedoch entsprechende standardisierte Vertragsbestimmungen hast (die AGB lauten) müssen sie für den Kunden immer und jederzeit abrufbar sein. Und es reicht nicht, ihm zu sagen "Komm bei mir vorbei, ich zeig dir einen Ausdruck, den du durchlesen kannst."

Aber ganz wichtig (auch für dich Basti) : Es gibt seit einigen Monaten neue EU-Richtlinien zum Wettbewerbsrecht. Und es kann durchaus sein, dass das Fehlen von online einsehbaren AGBs, die du dann stattdessen bei Vertragsabschluss mitschickst, als irregulärer Wettbewerb angesehen wird. Selbst wenn das möglich ist, öffnest du doch wieder Tür und Tor für Abmahnanwälte. Und wenn man ein junges Gewerbe hat, kann es extrem nervig werden, sich zuerst mit kostenpflichtigen Abmahnungen herumzuschlagen und zu schauen, ob diese berechtigt sind oder nicht.

Ein Online-Shop, der sich bei Vertragsabschluss auf AGBs beruft, diese aber nicht online zugänglich macht, läuft in Gefahr wegen unlauteren Wettbewerbs eine Abmahnung/ Klage zu kassieren. Es ist wirklich mittlerweile so. Und das Abmahnwesen muss man ernst nehmen (leider).

Die Umsatzsteuer-ID-Nummer ist quasi anonym, da sie keinen bezug zur echten Steuernummer zulässt. Blöde Wortwahl ich gebe es zu, aber ändert nichts daran, dass man eine solche ID-Nummer immer beantragen sollte, um nicht die eigene Steuernunmmer angeben zu müssen. Die Umsatzsteuer-ID-Nummer verhindert oder erschwert etwas den Datenklau und Identifikationsklau ;)
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Alt 14.05.2009, 07:20 Nach oben    #10
fka Gottzilla
 
Benutzerbild von The_S
 
Registriert seit: 02.02.2005
Ort: Würzburg
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Und noch eine sehr aufschlussreiche Antwort. Danke auch hierfür. Klasse Forum (hab ich aber schon lange gewusst ;) ).
The_S ist offline  
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Alt 14.05.2009, 12:01 Nach oben    #11
Bastian Fenske
 
Registriert seit: 04.01.2006
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Hallo Martin.

Zitat:
Zitat von mepeisen Beitrag anzeigen
Aber ganz wichtig (auch für dich Basti) : Es gibt seit einigen Monaten neue EU-Richtlinien zum Wettbewerbsrecht. Und es kann durchaus sein, dass das Fehlen von online einsehbaren AGBs, die du dann stattdessen bei Vertragsabschluss mitschickst, als irregulärer Wettbewerb angesehen wird.
„Bei Vertragsabschluß“ heißt hier „nach Vertragsabschluß“, oder? Andernfalls macht es doch keinen Sinn, jemandem an den Karren zu fahren, der seinem Geschäftspartner seine Bedinungen zukommen lässt, blos weil er die Buchstaben „AGB“ drüber schreibt und diese nicht auch noch im Internet veräffentlicht.

Hast Du da genauere Infos?

Zitat:
Ein Online-Shop, der sich bei Vertragsabschluss auf AGBs beruft, diese aber nicht online zugänglich macht, läuft in Gefahr wegen unlauteren Wettbewerbs eine Abmahnung/ Klage zu kassieren. Es ist wirklich mittlerweile so.
Das ist nichts neues und gut so! Dazu ist es so, dass viele Abmahnungen für unkorrekte AGB „verteilt“ werden.

Zitat:
Die Umsatzsteuer-ID-Nummer ist quasi anonym, da sie keinen bezug zur echten Steuernummer zulässt. Blöde Wortwahl ich gebe es zu, aber ändert nichts daran, dass man eine solche ID-Nummer immer beantragen sollte, um nicht die eigene Steuernunmmer angeben zu müssen.
Für einen Existenzgründer in dem Bereich kann es durchaus interessant sein, sich zunächst einmal von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Das ist vor allem dann interessant, wenn man z.B. für Vereine arbeitet, die selbst keine Umsatzsteuer abführen und man selbst wenige Ausgaben hat (da also die Brutto-Preise in Kauf nehmen kann).

Bastian
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www.bastian-fenske.de

Geändert von Basti (14.05.2009 um 13:48 Uhr)
Basti ist offline  
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Alt 14.05.2009, 16:36 Nach oben    #12
Martin Eisengardt
 
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Ich muss einmal schauen, es gab einen richtig guten, mehrseitigen Artikel, glaube im php-magazin. Da war einiges zum Wettbewerbsrecht (die deutsche Gesetzesvorlage zur EU-Richtlinie gilt wohl seit Anfang 2009 oder so) herausgearbeitet.

Edit: siehe auch hier http://www.ratgeberrecht.eu/wettbewe...echts-uwg.html

Da sind wirklich interessante Themen drunter. Manches (irreguläre Verwendung von Gütesiegeln) dürfte selbstverständlich sein. Aber gerade so Sachen, wie zentrale Vertragsbestandteile, müssen demnach dem potentiellen Kunden vorher präsentiert werden, damit er die Möglichkeit hat, sich aufgrund der Informationen zu entscheiden.
Man darf nicht erst alle Details besprechen und wenn er sich entschieden hat erst irgendwelche zusätzlich einschränkende AGBs zuschicken.

Wie gesagt: Es muss ein Kläger vorhanden sein bzw. ein Abmahnanwalt aufmerksam werden. Solange das nicht der Fall ist, kann man mit seinen Kunden besprechen und vereinbaren was man will, solange sie einverstanden sind.
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Alt 15.05.2009, 07:39 Nach oben    #13
fka Gottzilla
 
Benutzerbild von The_S
 
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Und noch mal Danke. Das Thema "Website" wird aufgrund sehr guter Auftragslage erst mal nach hinten verschoben (ich hab momentan einfach keine Zeit dazu). Dann werde ich mir auch mal den Artikel angucken. :)
The_S ist offline  
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Alt 08.06.2009, 16:27 Nach oben    #14
fka Gottzilla
 
Benutzerbild von The_S
 
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Die Seite ist Online - fällt jemanden etwas auf?

www.softk.de

Danke!
The_S ist offline  
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Alt 08.06.2009, 16:42 Nach oben    #15
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Der Header ist sehr "schwer" und lenkt irgendwie ab bzw. wirkt überladen...
__________________
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Bleistift ist offline  
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Alt 08.06.2009, 16:58 Nach oben    #16
fka Gottzilla
 
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Sollte zwar jetzt eigentlich nur darum gehen, ob die Richtlinien für eine gewerbliche Website erfüllt wurden, aber OK, dann nehm ich designtechnische Kritik auch gleich entgegen .

Mit Header meinst du das Logo? Hm ... evtl. die Pfeile am Rand entfernen ...
The_S ist offline  
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Alt 08.06.2009, 17:03 Nach oben    #17
Johannes Müller
 
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Und der Text is viel zu breit! Das Auge bekommt bei langen Zeilen große Probleme, die richtige Zeile bei zu behalten. Daher würde ich eine Zeilenlänge über maximal 60 Zeichen nicht empfehlen. Wenn wie bei deiner Seite keine Begrenzung vorhanden ist, kannst du dir ja vorstellen, wie breit ein 13px-Text auf nem 24-Zoll-Monitor mit ner Breite von 1920px aussieht... Da passt der ganze Absatz in zwei Zeilen *g*
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$traight-$hoota ist offline  
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Alt 08.06.2009, 17:15 Nach oben    #18
fka Gottzilla
 
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Ort: Würzburg
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Ich bin eigentlich kein Fan der Einschränkung von "Bildschirmbreiten". Aber ist natürlich ein Argument. Werde ich anpassen. Danke!
The_S ist offline  
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Alt 08.06.2009, 17:43 Nach oben    #19
Johannes Müller
 
Benutzerbild von $traight-$hoota
 
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Zitat:
Zitat von The_S Beitrag anzeigen
Ich bin eigentlich kein Fan der Einschränkung von "Bildschirmbreiten". Aber ist natürlich ein Argument. Werde ich anpassen. Danke!
Du musst nicht die Bildschirm-, sondern lediglich die Textbreite einschränken. Das heißt du kannst den Text z.B. auch auf mehrere Spalten aufteilen oder den gewonnenen Platz für weiteren Text verwenden. Nur am Stück sollte die Breite halt nicht zu groß sein.
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$traight-$hoota ist offline  
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Alt 08.06.2009, 17:44 Nach oben    #20
Jann Hendrik Bekaan
 
Benutzerbild von Jann Hendrik
 
Registriert seit: 02.12.2004
Ort: Wildeshausen
Beiträge: 3.198
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Ich bin immer der, der wegen der Validität meckert... :)

http://validator.w3.org/check?verbos...2Fkontakt.html
http://validator.w3.org/check?verbos...pensource.html
__________________

Umfragen:
bitte beachten: Vorschläge für künftige Umfragen
Woher weißt du vom developers-guide?

Wenn du dich in ein interessantes Thema eingearbeitet hast, dann lass andere daran teilhaben! Schreibe ein Tutorial und beschreibe, wie es geht, was nicht klappt, wo man aufpassen muss usw.
Danke!
Jann Hendrik ist offline  
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