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| | Nach oben #2 |
| Martin Eisengardt Registriert seit: 30.03.2006 Ort: Pfinztal
Beiträge: 396
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Ganz wichtig: Ein Impressum. Das einfachste ist das Nutzen eines professionellen Impressum-Generators. Es gibt im Netz einige kostenlose, einfach mal googlen. Am besten auch ein paar durchprobieren und schauen, was die dir rausgenerieren. Wichtig sind Kontaktdaten, Steuernummer (ich empfehle das Beantragen einer anonymen Umsatzsteuernummer). Es muss im Impressum klar ersichtlich sein, wer hinter der Seite steckt und wie man ihn erreichen kann. Daneben alle zusätzlichen Infos, die du hast (z.B. Handelsregister-Nummer der Eintragung). Und einige Standardtexte. Vor allem solltest du dich, wenn du Foren betreibst oder Links auf externe Seiten führst oder auch kommentierbare Elemente (beispielsweise eienn Shop mit User-Bewertungen) sehr klar von selbigen distanzieren. Es sollte sehr deutlich werden, welche Inhalte von dir persönlich gepflegt werden und für welche du nicht verantwortlich bist. Je nach Gewerbe brauchst du auch AGB, wenn du beispielsweise Dienstleistungen anbietest oder mit irgendwelche Verträge abschließt. Und: Datenschutzbestimmungen nicht vergessen. Das wäre so die wichtigsten Punkte, auf die Abmahnanwälte gerne anspringen.
__________________ Open Sourcing the Online Gaming Universe (bald wieder) PHP/SQL/Java/C++/Assembler. Seit Jahren Mitglied und Entwickler in einem der wohl größten Java-Projekte der Welt: http://weblogs.java.net/blog/hansmul...e_desktop.html Das Game Developer Consultant Team öffnet langsam seine Pforten |
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| | Nach oben #3 |
| fka Gottzilla Registriert seit: 02.02.2005 Ort: Würzburg
Beiträge: 753
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Ui, danke für die ausführliche Antwort. Wann brauche ich denn eine AGB? Ich vertreibe nichts direkt, sondern biete lediglich die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme. Der eigentliche (Dienstleistungs-) Vertrag wird dann persönlich oder via Telefon/E-Mail abgewickelt. Danke! |
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| | Nach oben #4 |
| Martin Eisengardt Registriert seit: 30.03.2006 Ort: Pfinztal
Beiträge: 396
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Wenn es ein reines Kontaktformular ist, brauchst du freilich keine AGB. Empfelenswert sind sie bei kommerziellen Seiten immer, da du die Dienstleistung ja bewirbst und dann damit auch irgendwann Verträge abschließt, bei denen du bequem auf die AGB verweisen könntest. AGB können wichtig sein, wenn du Verträge abschließt. Wenn du Online die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses anbietest (beispielsweise beim Online-Shop einen Kaufvertrag), sind AGB mehr oder minder Pflicht.
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| | Nach oben #5 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 18.03.2005
Beiträge: 696
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Das mit AGB ist so eine Sache. Der Kunde muss ja in irgend einer Form die AGB nachlesen können, oder wird die per Telefon vorgelesen? Sicher nicht => also AGB mit auf die Website. Und wenn E-Mails versendet werden, sollte hier auch mind. der Link zu AGB enthalten sein. Alles andere wäre jetzt eine Rätzelstunde, da letztlich das Gewerbe nicht bekannt ist. Was soll eine anonyme Umsatzsteuernummer sein? Ich habe eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die ist nicht dazu gedacht um anonym zu bleiben ... verstehe ich jetzt nicht. |
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| | Nach oben #6 |
| fka Gottzilla Registriert seit: 02.02.2005 Ort: Würzburg
Beiträge: 753
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OK, danke für eure Antworten. Ich verweise in meinen Verträgen eigentlich auf keine AGB (zumindest noch nicht, das Gewerbe ist noch nicht so alt), da ich für große Firmen Aufträge annehme und die mir immer ihre eigenen Verträge vorlegen ;) . Vertragsabschluss erfolgt wie gesagt nicht über die Website direkt. Sie dient nur als "Mittler". |
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| | Nach oben #7 | |
| Bastian Fenske Registriert seit: 04.01.2006 Ort: Kassel
Beiträge: 964
| Zitat:
Und es gibt auch keine anonymen Umsatzsteuer-IDs. Einige Fragen, die Du Deinem Anwalt (oder google) stellen solltest: - Welche Informationen muss, welche sollte ich ins Impressum aufnehmen (über die Telefonnummer gibt es z.B. widersprüchliche Urteile)? - Wie muss das Impressum auf meiner Website erreichbar sein? - Wann brauche ich eine Datenschutzbestimmung? - Wie muss diese erreichbar sein? - Welche Informationen muss ich in E-Mails angeben? - Was ist ein Fernabsatzvertrag und was für ein Widerrufsrecht hat mein Vertragspartner, wie kann ich das mitgestalten? - Wie muss ich Preise auf einer Website auszeichnen? Bastian
__________________ www.bastian-fenske.de | |
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| | Nach oben #9 |
| Martin Eisengardt Registriert seit: 30.03.2006 Ort: Pfinztal
Beiträge: 396
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Basti hat einiges klargestellt. Natürlich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, AGBs zu haben. Davon abgesehen, dass es einige formale Kriterien gibt, die Abmahnanwälten dazu dienen, Kasse bei unbedarften Webseitenbetreibern zu machen. Wenn es keine AGB gibt bzw. keine weiter erläuterten Vertragsbestandteile gelten immer die jewiligen gesetzlichen Vorschriften. Ich sprach von einer Empfehlung und von der Einfachheit, dann bei Vertragsabschlüssen auf jeweilige online verfügbare AGB zu verweisen. Sprich: AGBs sind in erster Linie dein persönlicher Schutz und sind quasi dein Mittel, ein standardisiertes Vertragswerk zu ergänzen. Wenn du jedoch entsprechende standardisierte Vertragsbestimmungen hast (die AGB lauten) müssen sie für den Kunden immer und jederzeit abrufbar sein. Und es reicht nicht, ihm zu sagen "Komm bei mir vorbei, ich zeig dir einen Ausdruck, den du durchlesen kannst." Aber ganz wichtig (auch für dich Basti) : Es gibt seit einigen Monaten neue EU-Richtlinien zum Wettbewerbsrecht. Und es kann durchaus sein, dass das Fehlen von online einsehbaren AGBs, die du dann stattdessen bei Vertragsabschluss mitschickst, als irregulärer Wettbewerb angesehen wird. Selbst wenn das möglich ist, öffnest du doch wieder Tür und Tor für Abmahnanwälte. Und wenn man ein junges Gewerbe hat, kann es extrem nervig werden, sich zuerst mit kostenpflichtigen Abmahnungen herumzuschlagen und zu schauen, ob diese berechtigt sind oder nicht. Ein Online-Shop, der sich bei Vertragsabschluss auf AGBs beruft, diese aber nicht online zugänglich macht, läuft in Gefahr wegen unlauteren Wettbewerbs eine Abmahnung/ Klage zu kassieren. Es ist wirklich mittlerweile so. Und das Abmahnwesen muss man ernst nehmen (leider). Die Umsatzsteuer-ID-Nummer ist quasi anonym, da sie keinen bezug zur echten Steuernummer zulässt. Blöde Wortwahl ich gebe es zu, aber ändert nichts daran, dass man eine solche ID-Nummer immer beantragen sollte, um nicht die eigene Steuernunmmer angeben zu müssen. Die Umsatzsteuer-ID-Nummer verhindert oder erschwert etwas den Datenklau und Identifikationsklau ;)
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| | Nach oben #11 | |||
| Bastian Fenske Registriert seit: 04.01.2006 Ort: Kassel
Beiträge: 964
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Hallo Martin. Zitat:
Hast Du da genauere Infos? Zitat:
Zitat:
Bastian
__________________ www.bastian-fenske.de Geändert von Basti (14.05.2009 um 13:48 Uhr) | |||
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| | Nach oben #12 |
| Martin Eisengardt Registriert seit: 30.03.2006 Ort: Pfinztal
Beiträge: 396
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Ich muss einmal schauen, es gab einen richtig guten, mehrseitigen Artikel, glaube im php-magazin. Da war einiges zum Wettbewerbsrecht (die deutsche Gesetzesvorlage zur EU-Richtlinie gilt wohl seit Anfang 2009 oder so) herausgearbeitet. Edit: siehe auch hier http://www.ratgeberrecht.eu/wettbewe...echts-uwg.html Da sind wirklich interessante Themen drunter. Manches (irreguläre Verwendung von Gütesiegeln) dürfte selbstverständlich sein. Aber gerade so Sachen, wie zentrale Vertragsbestandteile, müssen demnach dem potentiellen Kunden vorher präsentiert werden, damit er die Möglichkeit hat, sich aufgrund der Informationen zu entscheiden. Man darf nicht erst alle Details besprechen und wenn er sich entschieden hat erst irgendwelche zusätzlich einschränkende AGBs zuschicken. Wie gesagt: Es muss ein Kläger vorhanden sein bzw. ein Abmahnanwalt aufmerksam werden. Solange das nicht der Fall ist, kann man mit seinen Kunden besprechen und vereinbaren was man will, solange sie einverstanden sind.
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| | Nach oben #13 |
| fka Gottzilla Registriert seit: 02.02.2005 Ort: Würzburg
Beiträge: 753
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Und noch mal Danke. Das Thema "Website" wird aufgrund sehr guter Auftragslage erst mal nach hinten verschoben (ich hab momentan einfach keine Zeit dazu). Dann werde ich mir auch mal den Artikel angucken. :)
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| | Nach oben #16 |
| fka Gottzilla Registriert seit: 02.02.2005 Ort: Würzburg
Beiträge: 753
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Sollte zwar jetzt eigentlich nur darum gehen, ob die Richtlinien für eine gewerbliche Website erfüllt wurden, aber OK, dann nehm ich designtechnische Kritik auch gleich entgegen Mit Header meinst du das Logo? Hm ... evtl. die Pfeile am Rand entfernen ... |
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| | Nach oben #17 |
| Johannes Müller Registriert seit: 15.09.2005 Ort: Königreich Flieden
Beiträge: 694
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Und der Text is viel zu breit! Das Auge bekommt bei langen Zeilen große Probleme, die richtige Zeile bei zu behalten. Daher würde ich eine Zeilenlänge über maximal 60 Zeichen nicht empfehlen. Wenn wie bei deiner Seite keine Begrenzung vorhanden ist, kannst du dir ja vorstellen, wie breit ein 13px-Text auf nem 24-Zoll-Monitor mit ner Breite von 1920px aussieht... Da passt der ganze Absatz in zwei Zeilen *g*
__________________ Weißt Bescheid - Scheiß wie weit |
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| | Nach oben #19 |
| Johannes Müller Registriert seit: 15.09.2005 Ort: Königreich Flieden
Beiträge: 694
| Du musst nicht die Bildschirm-, sondern lediglich die Textbreite einschränken. Das heißt du kannst den Text z.B. auch auf mehrere Spalten aufteilen oder den gewonnenen Platz für weiteren Text verwenden. Nur am Stück sollte die Breite halt nicht zu groß sein.
__________________ Weißt Bescheid - Scheiß wie weit |
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| | Nach oben #20 |
| Jann Hendrik Bekaan Registriert seit: 02.12.2004 Ort: Wildeshausen
Beiträge: 3.198
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Ich bin immer der, der wegen der Validität meckert... :)
__________________ Umfragen: Wenn du dich in ein interessantes Thema eingearbeitet hast, dann lass andere daran teilhaben! Danke! |
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