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| Bastian Fenske Registriert seit: 04.01.2006 Ort: Kassel
Beiträge: 853
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Die Info ist nicht neu, aber vielleicht hat sie doch jemand übersehen. Seit März diesen Jahres gibt es vom Justizministerium ein neues Muster für Wiederrufsbelehrungen, die bis zum 1. Oktober diesen Jahres die alte ersetzen soll. Es gab anscheinend auch Abmahnungen für Firmen, die die alte verwendet haben – in sofern weiß ich gar nicht, ob diese Frist überhaupt relevant ist, ob man sich also bis dahin auf diese alte Mustervorlage berufen kann und damit raus ist. Danach wird das in jedem Fall nicht mehr möglich sein. http://www.bmj.de/bgbinfovo Bastian |
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| Bastian Fenske Registriert seit: 04.01.2006 Ort: Kassel
Beiträge: 853
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Hier nochmal eine Relativierung, wohl bemerkt verfasst von einem Juristen, der sein Geld mit der Beratung von Online-Shop-Betreibern verdient. http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/202.html Zitat:
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