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Alt 07.12.2005, 11:27 Nach oben    #1
Benjamin Steininger
 
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Zitat:
(1) Die in § 1 dieser Verordnung genannten Angebote, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung neu gestaltet oder in wesentlichen Bestandteilen oder größerem Umfang verändert oder angepasst werden, sind gemäß § 3 dieser Verordnung zu erstellen. Mindestens ein Zugangspfad zu den genannten Angeboten soll mit der Freischaltung dieser Angebote die Anforderungen und Bedingungen der Priorität I der Anlage zu dieser Verordnung erfüllen. Spätestens bis zum 31. Dezember 2005 müssen alle Zugangspfade zu den genannten Angeboten die Anforderungen und Bedingungen der Priorität I der Anlage dieser Verordnung erfüllen.
Hab grad mal wieder dran gedacht und mich gefragt ob nach:
Zitat:
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
Die Verordnung gilt für:
1. Internetauftritte und –angebote,
2. Intranetauftritte und –angebote, die öffentlich zugänglich sind, und
3. mittels Informationstechnik realisierte graphische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind,
der Behörden der Bundesverwaltung.
auch die Homepages von Gemeinden dementsprechend angepasst sein müssen, weil ich bei keiner Homepage meiner Gemeinde / deren Ortsteilen etc und Gemeinden in der Nähe bis jetzt was in der Richtugn festgestellt habe.

mfg
robo47
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Alt 07.12.2005, 14:47 Nach oben    #2
Ben
Benjamin Klaile
 
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Gute Frage .. weil sich da nämlich ganz gute Einnahmequellen auftun würden *g*.
Wenn da jemand nähere Informationen hat ... gerne her damit.
Ben ist offline  
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Alt 07.12.2005, 15:23 Nach oben    #3
Benjamin Steininger
 
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2 Personen, 1 Gedanke

Wenn ich mir anschau was da in meiner gegend an seiten wäre ... die wären aber alle so oder so bearbeitungswürdig ...
robo47 ist offline  
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Alt 07.12.2005, 15:24 Nach oben    #4
Ben
Benjamin Klaile
 
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Klar. Aber in dem interessanten Fall kann das nicht jeder Fuzzy machen, weil die das dann gar nicht wissen bzw. die Anforderungen auch gar nicht umsetzen könnten .
Ben ist offline  
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Alt 07.12.2005, 15:58 Nach oben    #5
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Verstehe gar nichts ...
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Das Leben ist zwar bloß ein Adventure-Game, aber die Grafik ist verdammt gut.
Ich such immer noch den Cheat für unlimited money!
DasMööp ist offline  
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Alt 07.12.2005, 16:06 Nach oben    #6
Benjamin Steininger
 
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Zitat:
Zitat von DasMööp
Verstehe gar nichts ...

Bis zum 31.12 müssen sämtliche offizielle Seiten der Regierung laut der BIT-Verordnung barrierefrei sein, sprich valides html, erfüllung gewisser grundlagen die in der Verordnung beschrieben sind, ähnlich den W3C-Guidelines und naja, 31.12 ist nimmer lang und entweder haben viele Gemeinden noch nciht reagiert und müssen es auch und das ist wiederrum eine Chance jetzt noch bissel Kohle zu machen.

hab zwar nicht so die zeit für aber da man auch provision für vermittlung an agenturen etc verdienen kann, werde ich da mal schauen.

mfg
robo47
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Alt 07.12.2005, 16:36 Nach oben    #7
Verplanter Benutzer
 
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Ist abau auch ein wenig heikel das ganze Thema ... aber jetzt ist mir
klar worum es geht
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DasMööp ist offline  
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Alt 09.12.2005, 15:27 Nach oben    #9
Ben
Benjamin Klaile
 
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In Rheinland-Pfalz:
http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/BehGl...hGleichG_RP_P5
Zitat:
Die Behörden einschließlich der Gerichte des Landes sowie die Behörden der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts haben im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereichs das in § 1 genannte Ziel zu berücksichtigen und aktiv zu fördern.
Wenn ich das jetzt richtig verstehe.

Grüße Ben.
Ben ist offline  
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Alt 09.12.2005, 17:19 Nach oben    #10
Benjamin Steininger
 
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hmm eigentlich schon
robo47 ist offline  
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Alt 09.12.2005, 17:20 Nach oben    #11
Ben
Benjamin Klaile
 
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Jetzt ist natürlich die Frage, ob eine Webseite einer Kommune, wie z.B. der Weltstadt Ehlscheid (www.ehlscheid.de), diese Richtlinien auch umsetzen muss.

So wirklich glasklar steht das da doch nicht, oder?

"Behörden der Gemeinden" .. ja toll, was heißt das denn?
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Alt 09.12.2005, 18:12 Nach oben    #12
me pro ok?
 
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http://www.einfach-fuer-alle.de/arti...tv_anlage.html
Das sind die Bedingungen, die zu erfüllen sind.

"zentrale Navigations– und Einstiegsangebote" müssen Priorität I erfüllen, der Rest Priorität II. Sieht viel aus, sind aber eigentlich selbstverständliche Sachen.
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Alt 09.12.2005, 18:19 Nach oben    #13
Ben
Benjamin Klaile
 
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Jou. Das ist ja bekannt .. hilft jetzt aber nicht wirklich bei der Beantwortung der eigentlichen Frage ..
Ben ist offline  
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Alt 09.12.2005, 18:39 Nach oben    #14
me pro ok?
 
Benutzerbild von Lars
 
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Zitat:
Zitat von Ben
Beantwortung der eigentlichen Frage ..
Zitat:
der Behörden der Bundesverwaltung.
Ich denke, das wird die einzig verwertbare Antwort sein. Und wenn's für die Seiten von irgendwelchen Fitzelstädtchen nciht gilt, gaukel ichs dem Medienzuständigen halt vor. Ich will nur Geld
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Alt 09.12.2005, 18:44 Nach oben    #15
Ben
Benjamin Klaile
 
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Ich weiß halt nicht, was eine Behörde der Bundesverwaltung im Klartext ist.

Ich würde halt gerne da mit einem Gesetzestext aufwarten und sagen .. hey Leute .. so ist das, ich mach euch das etc.

Sicherlich besser, als zu sagen .. es gibt da ja ein neues Gesetz .. hab da selbst nicht so viel Ahnung von .. blubb ..
Ben ist offline  
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Alt 13.12.2005, 14:13 Nach oben    #16
me pro ok?
 
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Ich hab mich jetzt mal schlau gemacht. Die BITV betrifft nur die Staatsorgange, also Bundesministerien, Bundesämter, Bundesgrenzschutz, Bundespolizei, Bundeskriminalamt, etc.
Webseiten von Städten sind kommunal, gehören also nicht dazu.

Da geht mir eine Menge Geld durch die Lappen
__________________
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Alt 13.12.2005, 17:01 Nach oben    #17
Ben
Benjamin Klaile
 
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Zitat:
Zitat von Lars
Ich hab mich jetzt mal schlau gemacht.
Wo?
Also wer hat dir die Informationen gegeben?
Ben ist offline  
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Alt 13.12.2005, 17:23 Nach oben    #18
me pro ok?
 
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Bei Wikipedia ist die EInteilung recht schön erklärt. Ich müsste nur noch mal kurz den Artikelnamen raussuchen.


// Edit:
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96f...ndesverwaltung
__________________
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Geändert von Lars (13.12.2005 um 17:34 Uhr).
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Alt 13.12.2005, 19:52 Nach oben    #19
Benjamin Steininger
 
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http://www.different-solutions.com/D...zit.281.0.html


Zitat:
Für Einrichtung von Bund, Ländern und Gemeinden gilt übergreifend die BITV. Das bedeutet eine Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung des Informationsangebots bis spätestens 31. Dezember 2005 bzw. bis 31. Dezember 2003 wenn das Informationsangebot bereits vor in Kraft treten der BITV am 27. April 2002 bestand und sich gezielt an behinderte Menschen richtet. In Paragraph 4 der BITV wird konkret festgelegt, dass dabei sämtliche Anforderungen bezüglich Priorität 1 zu erfüllen sind.
robo47 ist offline  
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Alt 13.12.2005, 20:18 Nach oben    #20
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Ich rufe morgen mal beim Innenministerium an.
__________________
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