Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt
Günter Freiherr von Gravenreuth ist in der deutschen IT-Szene wegen zahlreicher Abmahnungen bekannt; die taz meint, er gelte als "Verursacher des Abmahn-Unwesens"
Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt
Günter Freiherr von Gravenreuth ist in der deutschen IT-Szene wegen zahlreicher Abmahnungen bekannt; die taz meint, er gelte als "Verursacher des Abmahn-Unwesens"
hier der Artikel der taz dazu:
http://www.taz.de/index.php?id=start...ash=4ce7b62f42
// edit: mal angenommen das Urteil wird rechtskräftig - dann müsste er doch auch seine Zulassung verlieren, oder?
Keine Ahnung, welche Bedingungen da gelten...
Geändert von Jann Hendrik (12.09.2007 um 10:36 Uhr)
Ohne das nun gewährleisten zu können: Denke schon!
Ich denke nicht, was ich schade finde.
Er hatte immerhin schon eine rechtskräftige Verurteilung wegen 60 Urkundenfälschungen und durfte immer noch aktiv sein.
Ein Anwalt der das Recht bricht hat meiner Meinung nach definitiv seine Zulassung nicht verdient.
Ich weiß das nicht so genau. Hier bei uns war auf jeden Fall vor einigen Jahren mal so ein Fall, bei dem ein Anwalt dann seine Zulassung verloren hat. Ist aber letztlich auch nicht der Knackpunkt. Es ist ja eher ein Zeichen, dass man eventuell doch nicht alles machen kann, was man möchte.
Mal etwas flapsig (krasses Wort) ausgedrückt.
ja, aber das andere war ja auch auf Bewährung. Das jetzt ist ja eine Haftstrafe - wenn ich das richtig verstanden habe.
Da wäre ja schon noch ein Unterschied!
// edit: lese gerade, dass das eine Geldstrafe war!
Die Strafe auf Bewährung ist noch nicht rechtskräftig... das läuft wohl noch.
Geändert von Jann Hendrik (12.09.2007 um 11:01 Uhr)
Quelle: http://gravenreuth.blogspot.com/2007...ate-wegen.htmlRichterin Nissing:
"Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gravenreuth dürfte aber damit seine Anwaltszulassung verlieren.
Auch nichts Handfestes, aber trotzdem.
Ich bin gerade über einen interessanten Blogartikel gestolpert.
Die Situation ist einfach haaresträubend
Die Berichterstattung ist durchaus interessant und lässt bei kleineren Weblogs mit einer geringen Nutzerinteraktivität eigentlich nur den Rückschluss zu, dass Kommentare und am besten auch Trackbacks moderiert werden müssen.Die juristische Auseinandersetzung dreht sich im Kern darum, ob ich meinen Pflichten als Verantwortlicher dieser Seiten nachgekommen bin. Der Kommentar wurde in der Nacht zum Sonntag um 3.37 Uhr abgegeben. Ich habe ihn (wie berichtet) sofort und unaufgefordert gelöscht, als ich ihn gesehen habe; das war am Sonntagmorgen um 11.06 Uhr. Nach Ansicht des Hamburger Landgerichts genügte das nicht. Ich hätte die Kommentare vorab kontrollieren müssen.
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Das einzige was man dagegen machen kann, ist dass man alle von hand freischaltet. Macht natürlich bei gut besuchten Seiten extrem viel Arbeit
Falsch. Es macht eine Seite zu einer schlecht besuchten!
Das nennt man schlichtweg Zensur. Und: Ein Rechtsverstoß ist für einen Nicht-Juristen nicht immer erkennbar!
Ergo kann eine private Seite nur nach besten Wissen und Gewissen handeln!
Dieses sollte man dann auch ernsthaft betreiben. Alles andere ist imho nicht realistisch.
Naja aber ob man sie nun (nicht) freischaltet oder später löscht?!
Wo ist da der unterschied?
Du kannst doch genauso gut danach alles was dir passt löschen...
Der Unterschied ist der:
Eine Straße wird auch nicht gesperrt - und nach Kontrolle vereinzelt Fahrzeuge durchgewunken, nur weil es sein könnte, dass jemand eventuell zu schnell oder betrunken fährt.
Die Realität ist, dass vereinzelt Kontrollen stattfinden (meine Meinung nach ist die Kontrolldichte zu gering, aber das ist ein anderes Thema).
So sehe ich das auch für blogs und Foren. Freie Fahrt für freie Meinung, sofern alles im legalen Bereich bleibt!
Die Kontrollpflicht wird dabei aber ja nicht aufgehoben.
Stell dir doch mal ein Forum vor, welches zu 100% aus moderierten Themen besteht. Da ist dann nichts mehr los.
Das ist wie Bundestag ohne Zwischenrufe.
Das ist für mich nur ein Form etwas 'mund'-tot zu machen.
Es ist das typische Hamburger Gericht... das macht seinem Ruf mehr als Ehre...
das gute daran ist nur, dass das BGH bereits anders entschieden hat zum ganzen Thema. Das ganze hat also nur den Beigeschmack, dass das Hamburger Gericht bzw. diese bewussten Richter, als negatives Beispiel dienen, was Inkompetenz erreicht. Spätestens nach Revision ist mit Verweis aufs BGH-Urteil Schluss. Das traurige ist hier einfach, dass ein kleiner Mann, der das Geld einfach nicht hat, hier von solchen Leuten verarscht wird. Erst wenn Herr Gravenreuth oder das Kochbuchehepaar auf einen stoßen, der mehr Geld bzw. den Atem hat, ist dort Schluss.
Ich find die ganze Situation richtig albern und auf der anderen Seite wieder gefährlich. Wir können alle nur froh sein, dass es zur Störer-Thematik entsprechende BGH-Urteile gibt, so dass das, was das Hamburger Gericht da veranstaltet, schlichtweg rechtlich gesehen falsch ist.
Und schüss ..
heise online - Rechtsanwalt von Gravenreuth ist tot
Rechtsanwalt von Gravenreuth nimmt sich das Leben (Update) - Golem.de
ich denke, dass auch ich hier dann mal schließen werde.
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