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| Martin Breuer Registriert seit: 17.08.2005 Ort: Berlin
Beiträge: 1.642
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[..] Der Inhaber einer Marke sah durch in der Nutzung seines Kennzeichens als Nickname seine Rechte verletzt und forderte den Betreiber des Kraftsport-Forums zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. [..] Ohnehin waren sich die Juristen darüber einig, dass eine Markenrechtsverletzung bei einer reinen Nutzung als Nickname nicht anzunehmen sei. [..] Auf Grund dieser Rechtslage holte der Foren-Betreiber seinerseits zum Gegenschlag aus und ließ förmlich den Markeninhaber mitsamt Kostenrechnung abmahnen. Nachdem dieser darauf nicht reagierte, reichte er daraufhin eine negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Hamburg ein. [..] Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/66300 Geändert von WarrenFaith (17.11.2005 um 17:41 Uhr). |
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