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| Benjamin Klaile Registriert seit: 02.12.2004 Ort: Remagen
Beiträge: 4.480
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Hi, ich lernen derzeit für eine Klausur in im Titel genannter Veranstaltung. Vielleicht hat ja hier jemand Ahnung von dem ganzen Scheiß! Ich habe Probleme beim Verständnis, was sogenannte Grenzkosten sind. Es gibt natürlich Quellen, aber so wirklich weiterhelfen tun die mir nicht. Ich kopiere hier mal einen Beitrag aus so nem Studentenforum der FH Remagen hier rein. Zitat:
Geändert von Ben (04.07.2007 um 11:33 Uhr). | ||||
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| Projektleiter Registriert seit: 30.11.2005 Ort: Bottrop
Beiträge: 1.110
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Oh Gott... also Kostenrechnung ist bei mir jetzt 2 Jahre oder so her und in den anderen Kursen wo sowas drankam bin ich bisher durchgefallen, aber gut... Zitat:
Die variablen Kosten sind ja gerade die Kosten, die du erhälst, wenn du von den Gesamtkosten die Fixkosten abziehst (anders sind die da ja nicht angegeben). Wie du auf die 50 kommst weiß ich nicht, aber die Gleichungen sehen so aus, als ob die variablen Stückkosten die Grenzkosten wären (was nach Definition von Grenzkosten sinnig erscheint). So... sollte sich noch irgendwer darüber gewundert haben, warum ich da ständig durchfalle: Hier war ein Beispiel. Keine Ahnung, ob dir das nun geholfen hat und auf mein Gedächtnis ist ja nun echt nicht verlass, aber ich find's irgendwie sinnig. | |
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| Benjamin Klaile Registriert seit: 02.12.2004 Ort: Remagen
Beiträge: 4.480
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Jau, hi. Die 50 sind Quatsch. Habe da variable Kosten mit Fixkosten durcheinander gebracht (also auf dem Blatt Papier hier vor mir). Ist das denn immer so, dass die Grenzkosten die variablen Kosten sind? Wenn ja, wieso denn? Ja, jetzt kommt wieder was mit Steigung und Co. Aber ich meine eher eine "nicht-mathematische" Erklärung. Quasi ein Beispiel, an dem man sich das klarmachen kann. Ich denke, dass das dann einfacher zu verstehen ist. |
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| | Nach oben #4 |
| Projektleiter Registriert seit: 30.11.2005 Ort: Bottrop
Beiträge: 1.110
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Hmm... eventuell könnte folgendes Szenario was anderes liefern: Angenommen, die Kapazität ist auf 500 beschränkt, kann aber durch inbetriebnahme einer zweiten Maschine auf 1000 gesteigert werden. Wenn nun also statt 500 Einheiten 501 Einheiten produziert werden sollen, entstehen zusätzliche Kosten für diese Einheit (nämlich die Fixkosten für die zweite Maschine) und jede weitere, die über die 500 hinaus produziert wird (vermutlich wird das aufgeteilt). Aber: Ich habe keine Ahnung. Kann nachher mal in meinem kleinen gelben Buch nachsehen (kann ich übrigens empfehlen, kostet vier Euro oder so und ist sehr hilfreich). |
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| | Nach oben #5 |
| Benjamin Klaile Registriert seit: 02.12.2004 Ort: Remagen
Beiträge: 4.480
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Dein Beispiel mit der Anschaffung einer neuen Maschine wird bei den sprungfixen Kosten eingestuft. Die Fixkosten sind halt eine zeitlang fix ( Variable Kosten steigen ja proportional zur produzierten Stückzahl, können somit in €/Stück angegeben werden. Hm, also irgendwie ist das alles doof. |
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| | Nach oben #6 |
| Benjamin Klaile Registriert seit: 02.12.2004 Ort: Remagen
Beiträge: 4.480
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Verdammte Scheiße Wie liest man denn das EStG bzw. die ESt-Richtlinien? Bzw. noch anders ... wo finde ich die .. Ich habe hier ein EStG vorliegen und nun will ich etwas nachschlagen und zwar "R 31 Abs. 4 EStR" Alles klar, gehe ich in meinem Ding hier hin und schaue bei mir auf Seite 886 nach und finde dort was zu Freibeträgen zu Familien anstatt zur Bewertung von beweglichem Anlagevermögen (hab die Richtlinien hier nicht gefunden. Hm, ich lese also das Buch hier falsch. Kann mir da jemand helfen? |
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