Wichtiger Prozess in Amerika:
Begonnen hat es als klassische Anklage wegen Urheberrechtsverletzungen, aber lest am besten selbst:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84731
Zitat:
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Schon ein simpler Hyperlink, mit dem Informationen zugänglich gemacht werden, wäre nach dieser Auslegung ein Vergehen.
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Aber wenigstens ist der Richter halbwegs mit dem Internet vertraut:
Zitat:
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Wenn ich hier ein paar Papiere liegen lasse und Sie autorisiere, diese zu nehmen, habe ich sie dann auch erfolgreich an Sie verteilt, wenn Sie sie nicht genommen haben? Müssten Sie sie dafür nicht tatsächlich an sich genommen haben?
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