Portal > Foren > Offtopic > Plauderecke > [Frage]eBay und die Verkäufergarantie
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Alt 19.01.2007, 15:45 Nach oben    #1
Johannes Schlichenmaier
 
Benutzerbild von Jojo
 
Registriert seit: 26.08.2005
Ort: Mannheim
Beiträge: 403
Standard [Frage]eBay und die Verkäufergarantie

Hiho liebe Gemeinde.

Ich hab da mal ne Frage.

Ich möchte einen DVD-Brenner auf eBay versteigern. Und zwar ist der (im Grunde) wie neu, da er mit meinem Notebook mitgeliefert wurde aber gleich durch ein besseres Modell ersetzt wurde.

Nun möchte ich es praktisch noch in ein wenig Geld umtauschen und habe eine Frage bezgl. der Versteigerung.
Ich sehe immer wieder bei Angeboten eine Garantie, meist 24 Monate, die vom Verkäufer persönlich gegeben wird.
Wir funktioniert das? Kann der Verkäufer sowas überhaupt gewährleisten? Oder schickt der dann im Falle eines Defekts das entsprechende Teil für seinen Käufer ein?
Sowas könnte ich im Grunde nämlich auch anbieten, oder nicht?

Bitte beratet mich

Danke,
Jojo
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Jojo ist offline  
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Alt 19.01.2007, 16:11 Nach oben    #2
Ben
Benjamin Klaile
 
Benutzerbild von Ben
 
Registriert seit: 02.12.2004
Ort: Remagen
Beiträge: 4.516
Standard

Passt jetzt nicht so ganz, aber kann man ja mal lesen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/65304

Zitat:
Wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, muss auch ein Privatverkäufer zwei Jahre lang für Mängel am verkauften Produkt einstehen, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf trage ein gewerblicher Verkäufer zudem sogar die Beweislast: Er muss nachweisen, das Produkt fehlerfrei verkauft zu haben.
Zitat:
Mit den Worten "Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" könnten sich Privatverkäufer absichern, betont die Verbraucherzentrale.
Aber das ist ja nicht das, was du erfragst, ne?
Ben ist offline  
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Alt 19.01.2007, 16:47 Nach oben    #3
Johannes Schlichenmaier
 
Benutzerbild von Jojo
 
Registriert seit: 26.08.2005
Ort: Mannheim
Beiträge: 403
Standard

Doch im Grunde erlaubt es mir, die Gesetzmäßigkeit hinter dem Ganzen zu erkennen.

Danke für das.

Noch jemand mit Erfahrungen/Wissen?
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Jojo ist offline  
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Alt 19.01.2007, 16:54 Nach oben    #4
bob
o_O
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Essen
Beiträge: 159
Standard

Als Privatverkäufer steht es dir mit der Garantie frei. (Natürlich wenn du denn Bon noch hast kannst du die Restgarantie über den Händler mit angeben, was dir wiederum den ein oder anderen €uro mehr bringt.) Gewerbliche Verkäufer die Neuware verkaufen müssen dir die 24 Mon. Gewährleistung anbieten, Garantie ist hier wieder freiwillig.

Im deinem Fall würde ich unter dem Auktionstext sowas schreiben á la "Ich verkaufe hier von Privat, daher ohne jegliche Ansprüche auf Rücknahme, Gewährleistung, Garantie o.Ä. - Eine XX-monatige Restgarantie besteht allerdings noch über den Händler" ... Muss man halt nen bisschen mit rumspielen wie es sich am besten anhört.



Hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen ... ansonsten nochmal fragen *g*


bob
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Grüsse aus Essen,
bob
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Alt 19.01.2007, 22:33 Nach oben    #5
Johannes Schlichenmaier
 
Benutzerbild von Jojo
 
Registriert seit: 26.08.2005
Ort: Mannheim
Beiträge: 403
Standard

Ja danke.
Das hat mir geholfen.
Ich muss dem Käufer jetz aber nicht die Rechnung schicken oder?
Das läuft dann über mich, oder wie seh ich das?
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Alt 20.01.2007, 02:53 Nach oben    #6
Benjamin Steininger
 
Benutzerbild von robo47
 
Registriert seit: 02.06.2005
Ort: weiher im tiefsten Odenwald
Beiträge: 1.208
Standard

Zitat:
Zitat von Jojo Beitrag anzeigen
Ja danke.
Das hat mir geholfen.
Ich muss dem Käufer jetz aber nicht die Rechnung schicken oder?
Das läuft dann über mich, oder wie seh ich das?
meist ja, weil garantie oftmals nur für Erstkäufer gilt.
robo47 ist offline  
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Alt 21.01.2007, 15:14 Nach oben    #7
bob
o_O
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Essen
Beiträge: 159
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Hi,

ich würde einfach dein Bon etc mitschicken. Dann hast du das Problem bei einem späteren Defekt nicht.


Gruss
bob
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Grüsse aus Essen,
bob
bob ist offline  
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Alt 21.01.2007, 15:45 Nach oben    #8
Johannes Schlichenmaier
 
Benutzerbild von Jojo
 
Registriert seit: 26.08.2005
Ort: Mannheim
Beiträge: 403
Standard

Dann kann ich aber dummerweise meinen Laptop nicht mehr einschicken ^^

Wenn ich recht überlege, hätte ich mir mit diesem Fakt meine letzte Frage selbst beantworten können.
Sorry
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Alt 21.01.2007, 15:50 Nach oben    #9
Jann Hendrik Bekaan
 
Benutzerbild von Jann Hendrik
 
Registriert seit: 02.12.2004
Ort: Wildeshausen
Beiträge: 2.379
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und eine Kopie dem Käufer mit zu schicken wäre keine Möglichkeit?
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Umfragen:
bitte beachten: Vorschläge für künftige Umfragen
Woher weißt du vom developers-guide?

Wenn du dich in ein interessantes Thema eingearbeitet hast, dann lass andere daran teilhaben! Schreibe ein Tutorial und beschreibe, wie es geht, was nicht klappt, wo man aufpassen muss usw.
Danke!
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