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| Johannes Schlichenmaier Registriert seit: 26.08.2005 Ort: Mannheim
Beiträge: 403
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Hiho liebe Gemeinde. Ich hab da mal ne Frage. Ich möchte einen DVD-Brenner auf eBay versteigern. Und zwar ist der (im Grunde) wie neu, da er mit meinem Notebook mitgeliefert wurde aber gleich durch ein besseres Modell ersetzt wurde. Nun möchte ich es praktisch noch in ein wenig Geld umtauschen und habe eine Frage bezgl. der Versteigerung. Ich sehe immer wieder bei Angeboten eine Garantie, meist 24 Monate, die vom Verkäufer persönlich gegeben wird. Wir funktioniert das? Kann der Verkäufer sowas überhaupt gewährleisten? Oder schickt der dann im Falle eines Defekts das entsprechende Teil für seinen Käufer ein? Sowas könnte ich im Grunde nämlich auch anbieten, oder nicht? Bitte beratet mich Danke, Jojo
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| Benjamin Klaile Registriert seit: 02.12.2004 Ort: Remagen
Beiträge: 4.516
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Passt jetzt nicht so ganz, aber kann man ja mal lesen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/65304 Zitat:
Zitat:
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| Johannes Schlichenmaier Registriert seit: 26.08.2005 Ort: Mannheim
Beiträge: 403
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Doch im Grunde erlaubt es mir, die Gesetzmäßigkeit hinter dem Ganzen zu erkennen. Danke für das. Noch jemand mit Erfahrungen/Wissen?
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| o_O Registriert seit: 18.08.2005 Ort: Essen
Beiträge: 159
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Als Privatverkäufer steht es dir mit der Garantie frei. (Natürlich wenn du denn Bon noch hast kannst du die Restgarantie über den Händler mit angeben, was dir wiederum den ein oder anderen €uro mehr bringt.) Gewerbliche Verkäufer die Neuware verkaufen müssen dir die 24 Mon. Gewährleistung anbieten, Garantie ist hier wieder freiwillig. Im deinem Fall würde ich unter dem Auktionstext sowas schreiben á la "Ich verkaufe hier von Privat, daher ohne jegliche Ansprüche auf Rücknahme, Gewährleistung, Garantie o.Ä. - Eine XX-monatige Restgarantie besteht allerdings noch über den Händler" ... Muss man halt nen bisschen mit rumspielen wie es sich am besten anhört. Hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen ... ansonsten nochmal fragen *g* bob
__________________ Grüsse aus Essen, bob |
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| Johannes Schlichenmaier Registriert seit: 26.08.2005 Ort: Mannheim
Beiträge: 403
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Ja danke. Das hat mir geholfen. Ich muss dem Käufer jetz aber nicht die Rechnung schicken oder? Das läuft dann über mich, oder wie seh ich das?
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| Johannes Schlichenmaier Registriert seit: 26.08.2005 Ort: Mannheim
Beiträge: 403
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Dann kann ich aber dummerweise meinen Laptop nicht mehr einschicken ^^ Wenn ich recht überlege, hätte ich mir mit diesem Fakt meine letzte Frage selbst beantworten können. Sorry
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| Jann Hendrik Bekaan Registriert seit: 02.12.2004 Ort: Wildeshausen
Beiträge: 2.379
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und eine Kopie dem Käufer mit zu schicken wäre keine Möglichkeit?
__________________ Umfragen: Wenn du dich in ein interessantes Thema eingearbeitet hast, dann lass andere daran teilhaben! Danke! |
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