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Alt 27.07.2006, 20:05   Nach oben    #1
Jan
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Registriert seit: 08.01.2006
Ort: Mannheim
Beiträge: 473
Standard Internet: Gesetze und Urheberrecht

Hallo,

kann einer eine Seite empfehlen wo die geltenden Internetgesetze verständlich angegeben sind?

Also was für Bilder man ins Netz stellen darf und so?
Wäre sehr nett von euch......
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Jan
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Alt 27.07.2006, 20:21   Nach oben    #2
robo47
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Registriert seit: 02.06.2005
Ort: weiher im tiefsten Odenwald
Beiträge: 1.188
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was meinst du mit was für bilder man ins netz stellen darf ?
imho die gleichen die du auch öffentlich präsentieren darfst, grob gesagt ist erstmal relevant, dass du das recht hast das bild zu veröffentlichen (selbst gemacht oder jemand der es dir erlaubt) und dass niemand darauf abgebildet ist der etwas dagegen hat.
robo47 ist offline  
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Alt 27.07.2006, 20:26   Nach oben    #3
Jan
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Registriert seit: 08.01.2006
Ort: Mannheim
Beiträge: 473
Standard

Okay,
konkreter Fall:

Schulfest(im Schulgebäude)
->ca 750Leute

Ich mach jetzt einfach nen Foto, sind ca 75 Personen drauf.
Was mach ich nun?

Ich hab des Bild gemacht! Muss ich alle 75 Leute fragen?
Muss ich fragen oder müssen sie sagen sie wollen nicht?

2. Bespiel:

Gleiche Situation, ich mach aber ein Foto von einem Infostand einer Klasse wo 5 Leute und deren Plakate sind.
Was hier? Darf ich einfach so?

Gibts sowas nicht irgendwo erklärt?
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Jan
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Alt 27.07.2006, 20:33   Nach oben    #4
robo47
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Benutzerbild von robo47
 
Registriert seit: 02.06.2005
Ort: weiher im tiefsten Odenwald
Beiträge: 1.188
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Zitat:
Zitat von jan88
Gibts sowas nicht irgendwo erklärt?
im Gesetzt ? einfach zu verstehen ist das eher nicht


-> http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=50919

viel stoff sollte man aber mal lesen, im zweifelsfall schauen ob man jemand im bekanntenkreis hat der sich damit nicht nur auskennt, sondern wirklich weis wie es ist, also jemand aus dem Bereich, Richter, Rechtsanwalt etc.


Meine Meinung ist sicher nicht rechtlich binden, ist nur ne Einschätzung.

1) würde ich spontan sagen, fällt unter den punkt öffentliche Veranstaltung, sollte kein problem sein

2) hmm mal kurz fragen sollte da kein problem sein, aber da es zum schulfest gehört und dann wohl der berichterstattung dient, sollte es auch kein problem sein.

Kommt aber auch immer mit drauf an für was du das bild nutzt, sei es ne Gallerie zum schulfest, oder ne seite wo man sich über andere leute lächerlich macht ...

mfg
robo47

Geändert von robo47 (27.07.2006 um 20:35 Uhr).
robo47 ist offline  
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Alt 27.07.2006, 20:34   Nach oben    #5
Jan
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Jan
 
Registriert seit: 08.01.2006
Ort: Mannheim
Beiträge: 473
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Danke für dein Einschätzung.
Werde den Link mal lesen.
Verwandte Juristen hab ich leider keine.

Gibt es hier irgendjemanden der sich damit vielleicht auskennt?

Oder wie macht ihr das mit Fotos?
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Jan
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Geändert von Jan (27.07.2006 um 20:52 Uhr).
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Alt 28.07.2006, 03:12   Nach oben    #6
Lars
me pro ok?
 
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Ort: Pulheim bei Köln
Beiträge: 964
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Zitat:
Ich mach jetzt einfach nen Foto, sind ca 75 Personen drauf.
Was mach ich nun?
Einfach nicht drum jucken. Bei solchen Größen sieht es so aus, dass du grundsätzlich nicht jeden einzeln fragen musst. Wenn jemand was dagegen hat, auf deinen Bildern veröffentlicht zu werden, muss er dir das sagen.

Aber ist wieder mal alles subjektiv und hängt damit vom Betrachter ab.


Das war jetzt natürlich keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine Darlegung des persönlichen Verständnisses der Rechtslage.
__________________
Gedanken aus Draht stricken einen Zaun.
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Alt 28.07.2006, 08:34   Nach oben    #7
PaterNoster
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Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 166
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Was Du meinst, ist das Recht am eigenen Bild. Da muss man schon differenzieren:

Wenn man ein Foto auf einer öffentlichen Veranstaltung bzw an einem öffentlichen Ort macht und Du fotografierst eine Menge Menschen (um nicht zu sagen, eine Menschenmenge mit), ist das kein Problem, das Foto zu veröffentlichen. Wenn Du Die aber gezielt eine Person herauspickst (auch wenn sie in der besagten Menge steht) und das Foto verwendest, sieht das anders aus

Zitat:
Zitat von Gesetzestext
§ 23 KUG:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
http://www.sakowski.de/skripte/eig_bild.html
http://www.fotorecht.de/
PaterNoster ist offline  
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