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Portal > Foren > Offtopic > Plauderecke > Rechtlicher Beistand für Studenten bei Problemen mit dem Prüfungsamt/-ausschuss?
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Alt 10.01.2006, 17:37   Nach oben    #1
Ben
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Registriert seit: 02.12.2004
Ort: Remagen
Beiträge: 4.619
Standard Rechtlicher Beistand für Studenten bei Problemen mit dem Prüfungsamt/-ausschuss?

Hallo,
ich habe mal eine Frage an die Studenten unter Euch bzw. diejenigen, die vielleicht zufällig mal etwas zu diesem Thema gehört haben .. oder die Lust haben mir bei der Google-Suche zu helfen *g*.

Folgendes Szenario.
Ein Student hat Probleme mit dem Prüfungsausschuss seines Fachbereichs. Dieser lässt ihn durch eine Klausur fallen, da er zu dem Schluss gekommen ist, dass der Student einen Täuschungsversuch begangen hat.
- Um das klarzustellen. Es wurde keine Täuschung durchgeführt. -
Der Prüfungsausschuss basiert diese Entscheidung auf Indizien, die mehr oder weniger lächerlich sind, und einem Protokoll eines Wachwanns, welches eindeutig ein falsches Bild der Dinge darstellt.

Dabei geht es um eine eher beiläufige Bemerkung, die aber eher als "Witz" (habe gerade kein besseres Wort) gedacht war und ein Fenster, welches vergessen wurde zu schließen, sondern nach Verlassen des Raums im Erdgeschoss weiterhin gekippt war .
Im Protokoll des Wachmanns steht, dass der Student ernsthaft nach dem Schlüssel für die Räume der Professoren gefragt hat.
Der Ausschuss webt also sein Netz und kommt zur Ansicht, dass der Student sicherlich in die Räume der Professoren eindringen wollte, um die entsprechende Klausur zu entwenden, zu kopieren, was auch immer.
Dazu sollte gesagt sein, dass dieser Student über Wochen hinweg intensivst gelernt hat und die Klausur ohne jede(n) Täuschung(sversuch) locker bestanden hätte .. wenn sie denn gewertet würde!

Kurzum: Die Anschuldigung ist eigentlich eindeutig lächerlich.
Nichtsdestotrotz sitzt der Student nun natürlich am kürzeren Hebel, da es sich um seinen dritten schriftlichen Versuch handelt und er somit in den alles entscheidenden vierten mündlichen Versuch muss.
Dabei wird diese mündliche Prüfung von zwei Professoren durchgeführt, von denen zumindest einer (eventuell auch beide [das ist nicht bekannt]) im Prüfungsausschuss sind.
Also ziemlich "gute" Aussichten für ein positives Resultat in dieser Prüfung.


Nach der schriftlichen Benachrichtigung über den Vorfall hat der Student die Möglichkeit in Widerruf zu dieser Entscheidung zu gehen.
Bestenfalls engagiert man nun natürlich einen rechtlichen Beistand, der Erfahrung mit Situationen wie dieser hat ..
Das wäre so meine ganz persönliche Ansicht.

Meine Frage ist nun.
Wie kommt der Student, der zu genau 0% schuldig und 100% unschuldig ist aus dieser Situation unbeschadet, also mit bestandener Klausur, wieder heraus?

Ich habe gegoogelt, aber irgendwie finde ich nichts, was mir so wirklich weiterhelfen könnte.

Ich danke Euch vielmals.

Anmerkung
Offtopic-Beiträge werden kommentarlos gelöscht!
Es ist irrelevant, ob ich dieser Student bin oder nicht!

Ich danke Euch für Eure Mühe.
Grüße Ben.

Geändert von Ben (10.01.2006 um 17:40 Uhr).
Ben ist offline  
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Alt 10.01.2006, 19:34   Nach oben    #2
sparrow
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Registriert seit: 17.01.2005
Beiträge: 567
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Also ich bin kein Student und werd es wohl auch nie werden, aber in meinem Bekanntenkreis gab es mal etwas ähnliches.

Soviel ich weiß liegt der Klausur eine Prüfungsordnung zu Grunde. Die sollte Auskunft darüber geben können was eigentlich ein Täuschungsversuch aus Sicht der Prüfer ist.
Ich hab zwar noch nicht verstanden was das Fenster damit zu tun hat, aber der Vorsatz der Täuschung scheint hier nicht gegeben, und auch nicht nachweisbar.
Da nicht einmal der Vorsatz zu erkennen ist sondern Augenscheinlich reininterpretiert wurde steht die Sache auf wackligen Füßen.

Ich würde mir aber trotzdem etwas zurechtlegen warum bei dem Wachmann nach dem Schlüssel gefragt wurde. "Aus Spaß" verstehen die meisten Menschen nicht.

Ich denke auch, dass es das Beste wäre sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten.


Gruß
Sparrow
sparrow ist offline  
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Alt 12.01.2006, 23:33   Nach oben    #3
WarrenFaith
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Zumindest einmal eine Rechtsberatung einholen. Fachschaftsrat informieren und wenns geht Widerstand innerhalb der Studenten mobilisieren.
Vielleicht auch das Studentenparlament (wenn ihr eins habt) einbeziehen.

Halte uns mal auf dem laufenden, wie die Sache sich entwickelt.
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WarrenFaith ist offline  
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Alt 12.01.2006, 23:47   Nach oben    #4
Ben
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Beiträge: 4.619
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Zitat:
Zitat von WarrenFaith
Fachschaftsrat
Wasn nu
Fachbereichsrat oder Fachschaft?

Zitat:
Zitat von WarrenFaith
Studentenparlament (wenn ihr eins habt)
Ähm, gibt es Hochschulen ohne Studierendenparlament?
Da ich im AStA bin müssen wir ja ein StuPa haben .

Auf rechtlichen Beistand wird so oder so zurückgegriffen. Alles andere wäre töricht.
Da unsere FH aber nur ein Standort der Fachhochschule Koblenz ist gibt es keien extra Rechtsberatung bei uns, sondern man muss sich (höchstwahrscheinlich) nach Koblenz wenden.
Das ist dann wieder problematisch, weil die ja wieder nix mit uns zu tun haben usw. usf. ...
Es geht auch mehr darum, dass dem oben angesprochenen Studenten finanzielle Hilfe gegeben wird, wenn er sich den Anwalt holt .. das ist ja auch nicht gerade billig, vor allem, wenn es dann doch etwas länger dauert!

Der Student bemüht sich derzeit um weitere Informationen .. ich weiß auch nicht mehr (womit klar sein dürfte, dass ich nicht dieser Student bin ).

Grüße Ben.
Ben ist offline  
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Alt 13.01.2006, 00:24   Nach oben    #5
WarrenFaith
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Also wir haben nen Fachschaftsrat. Aber frag mich nicht, was genau seine Aufgabe ist Bin doch noch junger Erstsemster
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WarrenFaith ist offline  
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Alt 13.01.2006, 00:27   Nach oben    #6
Ben
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Zitat:
Zitat von WarrenFaith
Bin doch noch junger Erstsemster
Ihhh ... .. weia .. ich fühl mich alt.
Ben ist offline  
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Alt 13.01.2006, 12:19   Nach oben    #7
WarrenFaith
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Biste ja auch
Naja ich hab zivi und 2 jahre berufsausbildung vorher gehabt
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